1. Auftragsannahme
Diese Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, den der Auftraggeber Nabe Design im folgenden kurz Auftragnehmer genannt, erteilt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers wirksam. Derjenige, der die Unterschrift setzt, bestätigt damit, dass er berechtigt ist, für die als Auftraggeber angeführte natürliche oder juristische Person den Abschluss des Auftrages vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Zeichnungsberechtigung des Unterfertigers zu prüfen. Dem Auftraggeber wird bei Auftragsannahme eine Auftragsdurchschrift ausgehändigt. Der gegenständliche Auftrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit im Bereich Webmarketing (Portale) beträgt eine Einschaltungs-periode (1 Jahr) und verlängert sich bis zum Wirksamwerden einer ordnungsgemäßen Stornierung um eine weitere Einschaltungsperiode.
2. Platzierung von Einschaltungen (Internetportale)
Die Plazierung der Einschaltungen erfolgt an der vertraglich festgelegten Stelle. Die durch den Auftraggeber beigestellten Texte, Zeichen, Bilder etc. werden nur im Umfang des vereinbarten Auftrages bearbeitet. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.
3. Gestaltungsunterlagen
Der Auftraggeber hat innerhalb der vereinbarten Frist (in der Regel 14 Tage) die zur Erstellung der Einschaltung notwendigen Unterlagen dem Auftragnehmer zu übermitteln. Wenn der Auftragnehmer innerhalb dieser Frist keine Unterlagen erhält, ist er berechtigt, an der vereinbarten Stelle des Internetportals eine aus den vorliegenden Unterlagen gestaltete Ersatzeinschaltung, bestehend aus Firmenwortlaut, Adresse und Telefonnummer, anzufertigen. Nach Durchführung dieser Ersatzleistung wird die gesamte Auftragssumme fällig. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4. Korrekturabzüge/Textänderungen
Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung einen Korrekturabzug. Dieser dient ausschließlich der Text- und Stellungskontrolle. Farbabweichungen zwischen den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen oder den vom Auftragnehmer hergestellten Korrekturabzügen und Andrucken einerseits und der tatsächlichen Einschaltung im Internet andererseits, gelten als vom Auftraggeber genehmigt. Gibt der Auftraggeber Korrekturen, die er auf dem ihm rechtzeitig übermittelten Korrekturabzug vorgenommen hat, nicht innerhalb einer dafür gesetzten Frist zurück, erklärt er sich mit einer Einschaltung nach den beim Auftragnehmer aufliegenden Unterlagen als einverstanden.
5. Haftung
Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Einschaltung. Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen patent-, marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, die im Zusammenhang mit der/n betreffenden Einschaltung/en gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden, vollkommen frei. Für redaktionelle Teile sowie für Druck- und Satzfehler übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine ständige Verfügbarkeit der Einschaltung nicht garantiert werden kann. Besonders Maschinenausfall, Überlastung der Datenleitungen oder höhere Gewalt können zu Nutzungseinschränkungen führen.
6. Rechtsnachfolge
Der abgeschlossene Auftrag geht auf seiten des Auftragsgebers sowohl auf Einzel- als auch Gesamtrechtsnachfolger über. Auf seiten des Auftragnehmers geht der Auftrag nur auf Rechtsnachfolger, die das gesamte Unternehmen des Auftragsnehmers übernehmen, automatisch über. Wenn der Auftragnehmer nicht mehr Herausgeber ist, ist er ermächtigt, den Auftrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Er kann jedoch auch den Auftrag an den künftigen Herausgeber weitergeben, ohne daß der Auftrag seine Gültigkeit verliert. Der Auftraggeber wird von der Auftragsübernahme schriftlich verständigt und kann innerhalb einer 14-tägigen Frist dagegen Einwände erheben. Derartige Einwände sind nur wirksam, wenn der Auftraggeber wichtige Gründe dafür hat, warum er mit dem Wechsel des Herausgebers nicht einverstanden ist. Liegen tatsächlich wichtige Gründe vor, gilt das Auftragsverhältnis als ex nunc aufgelöst. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf der Seite des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftrag zurückzutreten.
7. Reklamationen
Allfällige Mängel in der Ausführung der Einschaltung müssen umgehend durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich bekanntgegeben werden. Der Auftragnehmer wird sodann die Mängel umgehend beheben, ein Minderungsanspruch besteht dadurch nicht.
8. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt nach Durchführung des Auftrages, bzw. bei Übermittlung des Korrekturabzuges. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% p.a., sämtliche Mahn- und Inkassospesen und alle außergerichtlichen Mahnspesen eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes oder Inkassobüros berechnet. Bei Auftragssummen ab EUR 3000,- werden Teilzahlungen vereinbart.
9. Kündigung
Diese kann jederzeit erklärt werden und wird für die nächste Einschaltungsperiode wirksam, wenn sie vor dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode schriftlich - mit eingeschriebenem Brief - beim Auftragnehmer einlangt, wonach die Fristberechnung gilt. Eine Kündigung, die nach dem Beginn des letzten Quartals der laufenden Einschaltungsperiode erfolgt, wird erst für die übernächste Einschaltungsperiode wirksam. Bei einvernehmlicher, vorzeitiger Vertragsauflösung werden 30 % der Auftragssumme berechnet.
10. Zustimmungserklärung
Der Auftraggeber erklärt durch seine Unterschrift gemäß § 18 Abs 1 Z 1 DSG sein Einverständnis, dass Name, Anschrift und alle weiteren für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten elektronisch gespeichert werden.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien. Die Gerichtsstandsvereinbarung bleibt auch im Falle der Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge voll wirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Einschaltungsauftrages nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. |